Ab dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das neue Cannabisgesetz. Jeder, ab dem 18. Lebensjahr, darf Cannabis besitzen und konsumieren. Allerdings gibt es einige Einschränkungen:
Für 1 Erwachsenen ab 18. Jahren gilt:
- bis zu 25 Gramm dürfen mitgenommen werden
- bis zu 50 Gramm dürfen zu Hause aufbewahrt werden
- Privat dürfen maximal drei weibliche Pflanzen angebaut werden - ab 60 Gramm Trockenblüten wird es strafbar
- Cannabis Social Clubs (CSC) dürfen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und an Vereinsmitglieder begrenzte Mengen (25 Gramm/Tag und insgesamt 50 Gramm/Monat) abgeben – mit maximal 10 Prozent THC-Gehalt; an junge Erwachsene bis 21 Jahre jedoch nur 30 Gramm/Monat. Die kontrollierte Abgabe startet voraussichtlich im Juli
Nicht erlaubt bleibt:
- In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden
- Sogenannte Edibles bleiben verboten, also etwa Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten
- Kiffen am Arbeitsplatz bleibt verboten
- Kiffen in Sichtweite (100 Meter) von Schulen, Kindergärten und Jugendzentren ist verboten
- für Minderjährige bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis verboten
- Erwachsene und Minderjährige machen sich weiterhin strafbar u.a. beim Handel und Inverkehrbringen ohne Lizenz unabhängig von der Menge sowie bei Erwerb, Besitz und Anbau oberhalb der jeweils erlaubten Mengen; es drohen Geldstrafen oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahre. Für den Verkauf an Minderjährige sind bis fünf Jahre Haft möglich
Für ältere Cannabisvergehen gilt:
- Alte Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm können auf Antrag aus dem Zentralregister gelöscht werden
Für den Strassenverkehr gilt:
- Im Straßenverkehr soll der THC-Grenzwert bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum liegen. Das sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar. Für das Festschreiben des THC-Grenzwerts ist noch eine Gesetzesänderung nötig. Wie dieser Wert als Konsumment nachvollzogen werden soll, bleibt unklar.